Stadt Salzburg ließ UNESCO-Verträglichkeit der Festspielhaus-Erweiterung prüfen
Unabhängiges Gutachten sieht Vereinbarkeit mit dem Welterbe – Review erfolgt nun durch die UNESCO
Die Stadt Salzburg hat die geplante Erweiterung der Festspielhäuser durch eine unabhängige Welterbe-Verträglichkeitsprüfung (Heritage Impact Assessment, HIA) begleiten lassen. Hintergrund ist die besondere Verantwortung der Stadt als UNESCO-Welterbestätte: Bauvorhaben im historischen Zentrum müssen sich daran messen lassen, ob sie mit den prägenden Werten des Welterbes vereinbar sind. Ziel der Prüfung war es, die möglichen Auswirkungen des Projekts auf den sogenannten OUV, den outstandig universal value, frühzeitig einzuordnen.
Das unabhängige, nach den Regeln der UNESCO erstellten Gutachten – bearbeitet von einem Team um DI Michael Schimek, Ingenieurbüro für Raumplanung und Raumordnung – kommt zu dem Ergebnis, dass das Projekt Festspielbezirk 2030 in der aktuellen Planung und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Anpassungen mit dem Welterbe vereinbar ist und der außergewöhnliche universelle Wert Salzburgs nicht gefährdet wird. Gleichzeitig benennt die Studie einzelne sensible Punkte, bei denen in der weiteren Konkretisierung noch Verbesserungen empfohlen werden. Die fachliche Einschätzung des Gutachtens wurde der UNESCO zum Review übermittelt. Die endgültige Diskussion erfolgt durch die zuständigen internationalen Gremien.
Welterbe: Schutz zentraler Qualitäten bei gleichzeitiger Stadtentwicklung
Das UNESCO-Welterbe bezieht sich in Salzburg in erster Linie auf das historische Stadtgefüge des Altstadtbereichs als Ganzes. Ausschlaggebend sind das Zusammenspiel von einzelnen Gebäuden, Ensembles und der Landschaft, die Silhouette der Altstadt vor der Bergkulisse, die gewachsenen Stadträume mit ihren Plätzen und Gassen sowie die Rolle Salzburgs als historischer Kulturort.
Für die Stadt bedeutet das: Weiterentwicklung ist möglich, wenn neue Projekte diese Kriterien des OUV als zentrale Ausgangslage respektieren und unter Wahrung der Bestandsqualitäten weiterentwickeln. Bauvorhaben im Welterbegebiet müssen so geplant werden, dass die prägenden städtebaulichen und visuellen Merkmale der Altstadt („Attribute“) nicht beeinträchtigt werden.
Was mit dem Heritage Impact Assessment untersucht wurde
Das Heritage Impact Assessment hat die Entwicklung des Projekts seit 2019 nachgezeichnet – von der Bestandsaufnahme und Bedarfsabschätzung über die Variantenentscheidungen bis 2021, den Architekturwettbewerb 2022 und den aktuellen Entwurfsstand Ende 2025.
Bewertet wurden insbesondere die Auswirkungen auf die für den Welterbewert maßgeblichen Aspekte/Attribute: das Stadtbild und die Skyline, der Mönchsberg (innen und außen), der Eingriff in den Neutortunnel, der Baubestand im Festspielbezirk sowie die Qualität der öffentlichen Räume. Aber auch die Bedeutung der Salzburger Festspiele für den OUV – als Träger des Kulturerbes – wurde in die Betrachtung einbezogen.
Als Vergleichsmaßstab wurde eine Nullvariante herangezogen, bei der das Projekt nicht umgesetzt wird und der bestehende Zustand unverändert bleibt. Zusätzlich wurde eine Variante geprüft, bei der einzelne Funktionen außerhalb des Festspielbezirks angesiedelt würden. Die seit 2022 vorgenommenen Projektanpassungen wurden als Minderungsmaßnahmen berücksichtigt.
Ergebnisse: differenzierte Gesamtbewertung
Die Prüfung kommt zu einer insgesamt ausgewogenen Einschätzung. Der Eingriff in den Neutortunnel wird weiterhin als geringfügig negativ bewertet; empfohlen wird, diesen in der weiteren Planung möglichst gering zu halten. Für den Baubestand im Festspielbezirk sowie für die Einbindung in die Skyline der Altstadt und den Mönchsberg werden neutrale bis leicht positive Effekte festgestellt. Stark bis moderat positiv bewertet werden die Auswirkungen auf die Salzburger Festspiele und das kulturelle Leben im Welterbe sowie auf die Qualität der öffentlichen Räume rund um den Festspielbezirk.
In der Gesamtabwägung stehen einzelnen geringfügig negativen Effekten mehrere positive gegenüber. Nach Einschätzung der Gutachter wird der außergewöhnliche universelle Wert des Welterbes Salzburg nicht gefährdet, sofern die vorgesehenen Anpassungen umgesetzt werden. Das Review erfolgt im weiteren Verfahren nun durch die zuständigen UNESCO-Gremien.
Nächste Schritte
Der Bericht wurde Anfang Februar an das UNESCO-Welterbezentrum übermittelt. Eine ergänzende fachliche Evaluierung, die im Rahmen der im November 2025 durchgeführten Reactive Monitoring Mission der UNESCO erfolgte, wird für das späte Frühjahr 2026 erwartet. Eine Behandlung des Heritage Impact Assessments wird voraussichtlich in der Jahressitzung des UNESCO-Welterbekomitees im Juli 2026 stattfinden.
„Der Festspielbezirk ist als zentrale Infrastruktur für die Musikstadt Salzburg wesentlicher Bestandteil des Welterbes. Mit dem Projekt Festspielbezirk 2030 wird dieser Aspekt des Welterbes für die Zukunft gesichert. Wir haben sehr früh, nämlich seit 2020, Expertinnen und Experten von ICOMOS Österreich, des Bundesdenkmalamtes und der SVK in den Entwicklungsprozess beratend einbezogen, die Planungsstände laufend zur Begutachtung vorgelegt und deren Stellungnahmen und Hinweise laufend in die Planung übernommen. Es freut uns, dass das HIA-Gutachten diesen mustergültigen Prozess würdigt und wie die vorgenannten Gremien zu einem positiven Ergebnis kommt,“ so Lukas Crepaz.