Statement des Direktoriums des Salzburger Festspielfonds zum Bericht des Bundesrechnungshofes

Der Festspielfonds begrüßt die Prüfung des Projektes in einer frühen Phase, freut sich über die über weite Strecken positive Bewertung, weist aber gleichzeitig auf divergente Ansichten in einigen wenigen Punkten hin.
Der vorliegende Rechnungshofbericht, dessen Rohfassung bereits im April öffentlich wurde, enthält 35 Empfehlungen, von denen bereits zum Zeitpunkt der Prüfung 22 umgesetzt waren.
Der Festspielfonds weist darauf hin, dass sich die Prüfung auf den Vorentwurf bezieht (Prüfzeitraum bis Oktober 2025) und die meisten Anregungen bereits in der Entwurfsphase aufgenommen wurden.
Zur Feststellung des Rechnungshofes, bezüglich des Projekthandbuchs und der Grundstückssituation stellt der Festspielfonds fest, dass das Handbuch bereits in der 7. Version vorliegt und mittlerweile alle Prozesse im Handbuch berücksichtigt sind. Zur Frage der Grundstückssituation hält der Festspielfonds fest, dass die Grundstücksfrage mit der Stadt Salzburg bereits geklärt ist und sich die Verhandlungen mit der BIG in der finalen Phase befinden.
Wesentlicher Punkt im Rechnungshofbericht ist das Gesamtbudget und dabei die Frage nach einer möglichen Schwankungsbreite von 20 Prozent. Der Rechnungshof bemängelt, dass die kommunizierten Errichtungskosten von Phase I + II nicht die Schwankungsbreite von +/- 20% enthalten. Diese Kritik wies der Festspielfonds bereits in seiner Stellungnahme an den Rechnungshof anlässlich der Übermittlung des Rohberichts zurück und weist neuerlich daraufhin, dass es sich, nach den einschlägigen und branchenüblichen Regelwerken der Kostenplanung, insbesondere laut ÖNORM B 1801 – 1, hierbei um eine mögliche Schwankungsbreite handelt, die eben nicht Bestandteil des Kostenrahmens ist. Die Schwankungsbreite dient lediglich der Kennzeichnung der prognostischen Unsicherheit der Kostenermittlung. Mittlerweile hat sich diese Schwankungsbreite aufgrund der abgeschlossenen Planungsphase auf +/- 10% verringert. In seiner nun vorliegenden Gegenäußerung stellt der Rechnungshof fest, dass er diese Sicht des Festspielfonds teilt.
Die Finanzierungszusage der Gebietskörperschaften Bund, Land Salzburg und Stadt Salzburg sieht einen klaren Kostenrahmen vor, dem eine Planung zugrunde liegt, die Reserven für Unvorhergesehenes und für Valorisierung ausweist. Die Abdeckung von Schwankungsbreiten ist in den Finanzierungsvereinbarungen nicht vorgesehen.
Der Festspielfonds wies in seiner Stellungnahme zum Rohbericht darauf hin, dass er selbstverständlich alles daransetzt, die vorhandenen Finanzmittel entsprechend sorgsam einzusetzen und den von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten fixen Budgetdeckel einzuhalten.
Auch die Kostenberechnung der Entwurfsphase befindet sich weiterhin im Budget und beläuft sich auf 395 Mio. € für die erste Phase, und 86 Mio. für die zweite Phase. Während die erste Phase und das Interimsbudget von 34,8 Mio. € (für Ausweichbüros- und -werkstätten und Ausweichspielstätten) zugesagt bzw. vertraglich vereinbart sind, ist die zweite Phase derzeit nicht finanziert.
In seiner Stellungnahme zum Rohbericht hat der Festspielfonds zudem darauf verwiesen, dass beim Beauftragungsstand von mittlerweile 25% der Leistungen die Tendenz zu beobachten ist, dass die konkreten Angebote im Vergleich zur Kostenberechnung sinken. Dies wird auf die derzeit angespannte wirtschaftliche Situation – insbesondere im Bausektor – zurückgeführt.
Der Festspielfonds weist die Kritik des Rechnungshofes an der Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Transparenz bei den Kosten zurück, zumal Phasen und Schwankungsbreite frühzeitig offen, klar und auch für die breite Öffentlichkeit nachvollziehbar und umfassend kommuniziert wurden.